Alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Ihre Arbeitnehmer vorgesehen sind, werden als Arbeitsmittel bezeichnet. Dies sind z.B. Türen und Tore, Stapler, Kräne, Hubarbeitsbühnen sowie Fahrzeughebebühnen.
Arbeitsmittel unterliegen der Prüfpflicht gemäß Artbeitsmittelverordnung (AM-VO).
Ihren Ursprung hat die Arbeitsmittelverordnung im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und dient somit hauptsächlich dem Schutz der Arbeitnehmer, beim täglichen Umgang mit Maschinen und Anlagen im Zuge der Ausübung Ihres Berufs.
Die AM-VO unterscheidet hinsichtlich Prüfungen im Wesentlichen zwischen Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen und Prüfung nach Aufstellung.
Gerne biete ich Ihnen die genannten Prüfungen an und führe diese vor Ort an Ihren Anlagen durch.
Neben den Prüfpflichten sieht die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) weitere Vorschriften für die Beschaffenheit, den Betrieb und die Instandhaltung von Arbeitsmitteln vor.
Kontaktieren Sie mich hierzu bitte unverbindlich für ein beratendes Gespräch: Link zum Kontaktformular.