Unter überwachungsbedürftigen Hebeanlagen versteht man kraftbetriebene Hebezeuge welche mit einem Gebäude oder Bauwerk dauerhaft und kraftschlüssig verbunden sind und festgelegte Ebenen bedienen.
Gemeint sind hiermit sowohl Aufzüge, Kleingüteraufzüge und sogenannte „Home Lifte“ als auch Fahrtreppen und Fahrsteige, um nur einige Hebeanlagen zu nennen.
Sind Ihre Hebeanlagen gewerblich genutzt, z.B. in Hotels oder Geschäftslokalen, unterliegen diese den Vorschriften der Hebeanlagenbetriebsverordnung (HBV).Die HBV ist eine bundesrechtliche Verordnung und hat in ganz Österreich Gültigkeit. Sie sieht für den Betrieb von Hebeanlagen unter anderem Vorprüfungen (vor Einbau), Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, außerordentliche Prüfungen sowie Betriebskontrollen vor.
Sind Hebeanlagen nicht gewerblich genutzt, wie etwa in Wohnhausanlagen oder Privathäusern, finden je Bundesland eigene landesrechtliche Bestimmungen Anwendung. In diesen finden sich im Grunde die gleichen oder ähnliche Prüfpflichten wie in der HBV. Einige Landesgesetze verweisen direkt auf die HBV.
Haben Sie Interesse an einem Angebot über eine der genannten Prüfungen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Auch für Auskünfte und Fragen zu oben genannten Vorschriften stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Link zum Kontaktformular.