Unter überwachungs­­­bedürftigen Hebean­lagen versteht man kraft­be­trie­bene Hebezeuge welche mit einem Gebäude oder Bauwerk dauer­haft und kraft­schlüssig verbunden sind und festge­legte Ebenen bedienen.

Gemeint sind hiermit sowohl Aufzüge, Klein­gü­ter­auf­züge und sogenannte „Home Lifte“ als auch Fahrtreppen und Fahrsteige, um nur einige Hebean­lagen zu nennen.

Sind Ihre Hebean­lagen gewerb­lich genutzt, z.B. in Hotels oder Geschäfts­lo­kalen, unter­liegen diese den Vorschriften der Hebean­la­gen­be­triebs­ver­ord­nung (HBV).Die HBV ist eine bundes­recht­liche Verord­nung und hat in ganz Öster­reich Gültig­keit. Sie sieht für den Betrieb von Hebean­lagen unter anderem Vorprü­fungen (vor Einbau), Abnah­me­prü­fungen, wieder­keh­rende Prüfungen, außer­or­dent­liche Prüfungen sowie Betriebs­kon­trollen vor.

Sind Hebean­lagen nicht gewerb­lich genutzt, wie etwa in Wohnhaus­an­lagen oder Privat­häu­sern, finden je Bundes­land eigene landes­recht­liche Bestim­mungen Anwen­dung. In diesen finden sich im Grunde die gleichen oder ähnliche Prüfpflichten wie in der HBV. Einige Landes­ge­setze verweisen direkt auf die HBV.

Haben Sie Inter­esse an einem Angebot über eine der genannten Prüfungen, zögern Sie nicht mich zu kontak­tieren. Auch für Auskünfte und Fragen zu oben genannten Vorschriften stehe ich Ihnen gerne zur Verfü­gung: Link zum Kontakt­for­mular.